Informationspflicht gemäß Verpackungsverordnung [VerpackV]

Zum 1. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten, nach der Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufs- und / oder Transportverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet sind, sich an einem dualen System zu beteiligen.

Originale Verkaufsverpackung von Produkten


Produktverpackungen müssen durch den Hersteller oder Importeur bei einem deutschen dualen System lizenziert sein. Die Lizenzierungspflicht muss derjenige erfüllen, der die Verpackung zusammen mit dem Produkt erstmals in Deutschland in den Verkehr bringt.

Bei vielen Produkten ist die Verpackung integraler Bestandteil des Produkts. Die Verpackung wird vom Hersteller speziell dafür entwickelt und ist damit optimal zum Schutz des Produktes geeignet. Für den Fall, dass Sie Ihr Produkt während der Garantiezeit oder auch danach zum Service einschicken müssen, ist die Originalverpackung der sicherste Schutz vor Transportschäden. Denken Sie auch daran, dass Sie Ihr Produkt vielleicht später einmal wieder verkaufen möchten - auch dann ist es von großen Vorteil, das Produkt mit Originalverpackung anbieten zu können. Wir empfehlen Ihnen daher, die Originalverpackung aller Produkte aufzubewahren.

Transportverpackung für den Versand von Produkten


Wir verwenden ausschließlich hochwertiges Verpackungsmaterial für den Versand Ihrer Bestellung, damit die Waren auf dem Weg zu Ihnen sicher vor Beschädigungen geschützt sind. Selbstverständlich tragen wir auch dem Umweltschutz Rechnung, denn die Verpackungen bestehen zu einem hohen Anteil aus Altpapier, damit die natürlichen Rohstoff-Reserven geschützt werden. Als Füllmaterial zur Polsterung der Produkte im Versandkarton verwenden wir ausschließlich Bio-Verpackungschips aus Maisstärke, die vollständig biologisch abbaubar sind und daher über den Bio-Müll / Kompost einsorgt werden können.

Vertreiber, die erstmals mit Ware befüllte Transportverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, in den Verkehr bringen, müssen sich an einem der auf dem Markt tätigen dualen Systeme beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Verkaufsverpackung, die beim privaten Endverbraucher anfällt, im Rahmen eines Systembeteiligungsvertrages erfasst worden ist und entsprechende Verwertungsgebühren entrichtet werden.

Com-Tra.de Registrierung bei einem deutschen dualen System


Als Spezial-Versand-Betreiber erfüllt Com-Tra.de selbstredend diese rechtlichen Vorgaben. Die deutsche Verpackungsverordnung verpflichtet uns, Sorge dafür zu tragen, dass die von uns eingesetzten Transportverpackungen und die Verkaufsverpackung der von Com-Tra.de nach Deutschland importierten Produkte nach dem Gebrauch recycelt werden. Dafür haben wir einen sehr kompetenten Partner gefunden:

Recycling-Symbol Grüner Punkt
Der Grüne Punkt
Duales System Deutschland GmbH (DSD)
Frankfurter Str. 720-726
DE 51145 Köln
http://www.gruener-punkt.de
Com-Tra.de - Registrierungsnummer: 5562791


Durch "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD)" werden Verkaufs- & Transportverpackungen bundesweit eingesammelt, sortiert und zur Verwertung weitergeleitet. Das DSD bedient sich dazu lokaler Entsorger, die die Einsammlung im Auftrag durchführen. Sie haben als Verbraucher somit die Möglichkeit, die Verpackungen ganz einfach mit den alten Tageszeitungen usw. zusammen in die Altpapiersammlung zu geben, - Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten, stören den Recycling-Prozess nicht. Somit können Sie anfallende Verpackungsmaterialien ganz einfach über die üblichen Behältnisse (Papiertonne, Gelber Sack) der Wiederverwertung zuführen.

Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben oder unsere Hilfe bei der Entsorgung benötigen rufen Sie uns bitte unter 05741-908751 an. Wir helfen Ihnen gern weiter!

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